Wir bieten Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen an

Viele unserer Maßnahmen sind förderfähig, so dass bis zu 80% der Kosten übernommen werden können. Unterschiedliche Födermaßnahmen und Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite.

Potentialberatung G.I.B. NRW

Ziel ist es Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, gemeinsam Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen

Voraussetzung für eine 50% Förderung der Maßnahme:

  • Unternehmen mit mind. zehn und weniger als 250 Beschäftigten – darunter mind. eine/n sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/n in Vollzeit
  • Eine als natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Ausnahme von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50% beteiligt sind
  • Sitz und Arbeitsstätte des zu beratenen Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen
  • Einverständniserklärung der betrieblichen Interessenvertretung (soweit vorhanden)
  • Unternehmen älter als 2 Jahre